Familiengerichtliche Genehmigung bei lenkender Ausschlagung

Mit Beschluss vom 04.09.2024 hat der BGH festgestellt, dass es im Falle einer sogenannten lenkenden Ausschlagung der bei einem ungeborenen Kind angefallenen Erbschaft durch einen Elternteil keiner familiengerichtliche Genehmigung bedarf (BGH, 0409.2024, IV ZB 37/23)

Im konkreten Fall sollte durch die Ausschlagung eines Millionennachlasses die gesetzliche Erbfolge eintreten, um die Erbschaftsteuerlast innerhalb der Familie zu verteilen und dadurch im Ergebnis reduzieren. Der BGH stellte klar, dass das Gesetz für solche Fälle bewusst keine Genehmigungspflicht vorsieht und Rechtssicherheit Vorrang hat. Für eine teleologische Reduktion des § 1643 Abs. 3 BGB sah der BGH keine Veranlassung. Zudem sah das Gericht die Interessen des Kindes durch die gemeinsame Vertretung der Eltern ausreichend geschützt. Die Entscheidung stärkt die Gestaltungsfreiheit bei der Nachfolgeplanung und erleichtert steueroptimierte familieninterne Vermögensübertragungen.