Unfallversicherung – Sturz von Klinik-Toilette
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass eine Patientin beim Sturz von der Toilette im Krankenhaus unter Umständen unfallversichert sein kann. Die Frau war wegen einer Hirnblutung in einer Stroke Unit behandelt worden und stürzte während eines Toilettengangs, bei dem sie nur teilweise von Pflegepersonal begleitet wurde. Grundsätzlich gilt ein Toilettengang als private Verrichtung und fällt nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Ein Versicherungsschutz kann jedoch bestehen, wenn der Unfall auf krankenhaustypische Gefahren oder unzureichende Sicherungsmaßnahmen zurückzuführen ist. Ob dies hier zutrifft, muss nun das Landessozialgericht klären.
BSG, 17.06.2025, B 2 U 6/23 R