Versicherungspflicht nicht erwerbsmäßig tätiger Pflegepersonen
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 3 Nr. 1a SGB VI die Versicherteneigenschaft der zu pflegenden Person selbst voraussetzt. Werden EU-Bürger in Deutschland lediglich aufgrund europäischer Sachleistungshilfe gepflegt, bleibt für Geldleistungen – etwa…